Accesskey Navigation

Versicherungsdeckung

Beginn und Ende der Versicherung bei der GVSG

Bestehende Gebäude im Kanton St.Gallen mit einem Neuwert ab CHF 30'000 sind mit der Erteilung der Baubewilligung versichert. Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer ist die im Grundbuch eingetragene Eigentümerschaft.

Neue Gebäude werden nach Abschluss der Bauarbeiten in die ordentliche Versicherung aufgenommen. Hierfür muss die Eigentümerschaft den Abschluss des Bauvorhabens dem Grundbuchamt melden und die Baukostenabrechnung für die Schätzung einreichen. Zum Versicherungsschutz während der Bauphase: siehe Bauzeitversicherung.

Die Versicherung endet mit der Meldung des Abbruchs des Gebäudes beim Grundbuchamt oder mit dem Ausschluss eines Gebäudes aus der Versicherung.

Von der GVSG gedeckte Kosten

Nebst den Aufwänden für die Wiederherstellung Ihres Gebäudes bezahlen wir auch Abbruch- und Aufräumungskosten.

Mit der Bezahlung der jährlichen Prämie sichern Sie sich Ihren Gebäudeschutz.