Versicherungsdeckung
Nach Brand- oder Naturereignissen kommen wir für die Kosten der Wiederherstellung Ihres Gebäudes auf und zahlen die Aufräumungskosten.
Beginn und Ende der Versicherung
Bestehende Gebäude im Kanton St.Gallen mit einem Neuwert ab CHF 30'000 sind mit der Erteilung der Baubewilligung versichert. Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer ist die im Grundbuch eingetragene Eigentümerschaft.
Neue Gebäude werden nach Abschluss der Bauarbeiten in die ordentliche Versicherung aufgenommen (zum Versicherungsschutz während der Bauphase: siehe Bauzeitversicherung). Hierfür muss die Eigentümerschaft oder dessen Vertretung den Abschluss des Bauvorhabens dem Grundbuchamt melden und die Baukostenabrechnung für die Schätzung einreichen.
Die Versicherung endet mit der Meldung des Abbruchs des Gebäudes beim Grundbuchamt oder mit dem Ausschluss eines Gebäudes aus der Versicherung.
Gedeckte Kosten
Nebst den Aufwänden für die Wiederherstellung Ihres Gebäudes übernehmen wir auch allfällige Abbruch- und Aufräumungskosten im Zusammenhang mit einem Schadenfall.
Mit der Bezahlung der jährlichen Prämie sichern Sie sich Ihren Gebäudeschutz.
