Versicherungsdeckung
Nach Brand- oder Naturereignissen übernimmt die GVSG die Kosten der Wiederherstellung Ihres Gebäudes. Zudem bezahlt sie die Aufräumungskosten.
E-Ladestationen
Sämtliche Komponenten wie Wallboxen, Ladeinfrastruktur-Lösungen (Last-, Lade- und Abrechnungsmanagement) und die dazugehörigen Elektroleitungen sind - analog der Tank- bzw. Zapfsäulen - nicht versichert. Entstehen Fahrzeugbrände an Elektrofahrzeugen, so sind lediglich Schäden am versicherten Gebäude bzw. Gebäudeteilen gedeckt. Bei der Planung und der Installation von E-Ladestationen sind die gesetzlichen Vorschriften, die Normen, der Stand der Technik und die technischen Anforderungen zu beachten. Weitere Informationen erteilen die Elektroinstallateurinnen oder Elektroinstallateure.
Beginn und Ende der Versicherung bei der GVSG
Bestehende Gebäude im Kanton St.Gallen mit einem Neuwert ab CHF 30'000 sind mit der Erteilung der Baubewilligung versichert. Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer ist die im Grundbuch eingetragene Eigentümerschaft.
Neue Gebäude werden nach Abschluss der Bauarbeiten in die ordentliche Versicherung aufgenommen. Hierfür muss die Eigentümerschaft den Abschluss des Bauvorhabens dem Grundbuchamt melden und die Baukostenabrechnung für die Schätzung einreichen. Zum Versicherungsschutz während der Bauphase: siehe Bauzeitversicherung.
Die Versicherung endet mit der Meldung des Abbruchs des Gebäudes beim Grundbuchamt oder mit dem Ausschluss eines Gebäudes aus der Versicherung.
Von der GVSG gedeckte Kosten
Nebst den Aufwänden für die Wiederherstellung Ihres Gebäudes bezahlen wir auch Abbruch- und Aufräumungskosten.
Mit der Bezahlung der jährlichen Prämie sichern Sie sich Ihren Gebäudeschutz.
