Finanzielle Beiträge
Gerne unterstützten wir Ihre Schutzmassnahmen auch finanziell.
Beitragssätze
Unsere finanziellen Beiträge an die Kosten von Schutzmassnahmen gegen Naturgefahren können zwischen 20 und 50 % der Kosten der Schutzmassnahmen betragen. Die Beitragshöhe richtet sich nach dem Grad der Erfüllung der Beitragsvoraussetzungen, dem Mass der Herabsetzung des Schadenrisikos und der Höhe von Beiträgen Dritter (zusammen maximal 80 %).
Beitragsberechtigung
Grundsätzlich zahlen wir Beträge an Schutzmassnahmen wenn:
- das Gebäude konstruktiv einwandfrei und zum Neuwert versichert ist
- die Massnahmen eine wesentliche Verbesserung des Schutzes bewirken
- das Gebäude in der Regel älter als 10 Jahre ist
Keine Beiträge erhalten Schutzmassnahmen gegen Gefahren, die bei der Erstellung des Gebäudes bekannt waren sowie Schutzmassnahmen, die in der Baubewilligung verfügt wurden. Auch unverhältnismässige oder unwirksame Schutzmassnahmen sind nicht beitragsberechtigt. Geringfügige Kosten (bis zu 3 ‰ des Neuwertes) muss die Eigentümerschaft selbst tragen.
Beitragsvoraussetzungen
- Massnahmen gemäss Regeln der Baukunde
- Einhaltung der aktuellen Planungs- und Ausführungsgrundsätze
- Erfüllung der Massnahmenziele gemäss Richtlinien
- eine Nutzungsdauer der Massnahmen von mindestens 20 Jahren
- ein wirtschaftliches Nutzen-Kosten-Verhältnis
Beitragsberechtigte Kosten
- bauliche Aufwendungen zur Erstellung der Massnahme
- Eigenleistungen beim Bau der Massnahme
- externer Planungsaufwand (max. 7 % der Baukosten)
- Gutachterkosten, wenn spezielle Nachweise für Objektschutz und Wirtschaftlichkeit erforderlich sind.