Nicht versicherte Ereignisse
Bei uns nicht versicherte Schäden können Sie bei der Privatversicherung versichern.
Nicht bei uns versichert
Nicht bei der Gebäudeversicherung versichert sind Schäden, die im Wesentlichen auf andere Ursachen als Brand- oder Elementarereignisse zurückgehen. Insbesondere besteht kein Versicherungsschutz bei:
- Schäden, die durch ordentliche Abnutzung oder bestimmungsgemässe Einwirkung (z.B. Rauchspuren von Kerzen oder aus offenen Cheminées) entstehen
- Schäden infolge fortgesetzter Einwirkung (z.B. aufgrund undichter Dächer, Wände oder Böden) oder infolge von schlechtem Baugrund (z.B. ungenügendes Fundament, fehlerhafte Konstruktion) entstehen
- Schäden infolge von Wasser, das nicht zu ebener Erde eingetreten ist (z.B. Wassereintritt durch undichte Wände, Fenster oder Dächer)
- Schäden durch Kanalisationsrückstau, Leitungsbrüche oder Grundwasser
- Frostschäden
Allenfalls besteht für solche Schäden eine Deckung bei der Privatversicherung.
- Zu den versicherten Ereignissen
Erdbeben
Keinen eigentlichen Versicherungsschutz gibt es bei uns für Erdbebenschäden. Die kantonalen Gebäudeversicherungen stellen jedoch auf freiwilliger Basis und ohne Rechtsanspruch eine Summe von insgesamt CHF 2 Mia. für Schäden infolge von Erdbeben bereit.
