Nicht versicherte Ereignisse
Bei bei der GVSG nicht versicherte Schäden können Sie bei der Privatversicherung versichern.
Kein Versicherungsschutz bei der GVSG
Nicht bei der GVSG versichert sind Schäden, die im Wesentlichen auf andere Ursachen als Brand- oder Elementarereignisse zurückgehen. Insbesondere besteht kein Versicherungsschutz bei Schäden,
- die durch ordentliche Abnutzung oder bestimmungsgemässe Einwirkung entstehen (z.B. Rauchspuren von Kerzen oder aus offenen Cheminées)
- welche aufgrund fortgesetzter Einwirkung (z.B. aufgrund undichter Dächer, Wände oder Böden) oder infolge von schlechtem Baugrund (z.B. ungenügendes Fundament, fehlerhafte Konstruktion) entstehen
- infolge von Wasser, das nicht zu ebener Erde eingetreten ist (z.B. Wassereintritt durch undichte Wände, Fenster oder Dächer)
- durch Kanalisationsrückstau, Leitungsbrüche oder Grundwasser
- die durch Frost entstanden.
Allenfalls besteht für solche Schäden eine Deckung bei der Privatversicherung.
- Zu den versicherten Ereignissen
Erdbeben
Keinen eigentlichen Versicherungsschutz gibt es bei uns für Erdbebenschäden. Die kantonalen Gebäudeversicherungen stellen jedoch eine Summe von insgesamt CHF 2 Mia. für Schäden infolge von Erdbeben bereit. Dies erfolgt auf freiwilliger Basis und ohne Rechtsanspruch.
