Versicherungsleistungen
Wir übernehmen die Kosten für die Wiederherstellung Ihres Gebäudes und bezahlen auch die Aufräumungsarbeiten.
Kosten für die Wiederherstellung des Gebäudes
Im Versicherungsfall vergüten wir Ihnen die Kosten, die nötig sind, um Ihr Gebäude wiederherzustellen. Das heisst, wir bezahlen die Reparaturkosten für ein gleichartiges Gebäude. Die Auszahlung erfolgt nach erfolgter Wiederherstellung.
Schadenbehebungs- und Aufräumungskosten (Nebenleistungen)
Nebst den Kosten für die Schadensbehebung an Gebäuden versichern wir auch die Abbruch- und Aufräumungskosten. Ebenfalls versichert sind Massnahmen zur Schadensminderung wie z.B. die Errichtung einer Notabdeckung oder die Gebäudeaustrocknung.

Versicherte Gebäudeteile
Grundsätzlich mit dem Gebäude versichert sind Ausstattungen, die ihrer Art nach als Teil des Gebäudes gelten oder zur entsprechenden Gebäudenutzung gehören. Nicht mit dem Gebäude versichert sind betriebliche Einrichtungen. Auch Schwimmbecken, Treppen, Leitungen und andere bauliche Anlagen ausserhalb des Gebäudes sind nicht versichert.
Details zur Abgrenzung von versicherten Gebäudeteilen und nicht versicherter Fahrhabe finden Sie in den Abgrenzungs-Richtlinien.
Solaranlagen
Am Gebäude angebrachte Solaranlagen (Photovoltaik-Anlagen) sind in der Regel mitversichert (Ausnahmen gelten für Contracting-Anlagen, die von Dritten betrieben werden, mit einer Dienstbarkeit im Grundbuch vermerkt und kein integrierter Bestandteil der Gebäudehülle sind). Bei Anlagen mit einem Neuwert ab CHF 30'000 erfolgt eine neue Schätzung.
Bitte melden Sie Ihre Solaranlage beim Grundbuchamt.

Bauzeitversicherung
Neubauten oder bauliche Wertvermehrungen mit einem Wert von mindestens CHF 30'000 versichern wir ab Baubeginn zum Wert, der dem Baufortschritt entspricht. Mit der Baubewilligung erstellt das Grundbuchamt eine Bauzeitversicherung. Diese gilt auch für Solaranlagen, welche im Meldeverfahren, also ohne ordentliche Baubewilligung, erstellt werden.
Bei Bauten oder baulichen Änderungen, die keine Baubewilligung erfordern oder die den Wert von CHF 30'000 nicht überschreiten, empfehlen wir eine freiwillige Bauzeitversicherung. Diese können Sie beim Grundbuchamt beantragen.
Verschiebt sich der Baubeginn oder die Fertigstellung oder ergeben sich andere wichtige Änderungen beim Bauprojekt, melden Sie dies bitte dem Grundbuchamt.
Nach Abschluss der Bauarbeiten löst die ordentliche Versicherung die Bauzeitversicherung ab. Melden Sie hierfür den Abschluss des Bauvorhabens dem Grundbuchamt und reichen Sie die Baukostenabrechnung für die Schätzung ein.