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Berechnungsbeispiel

Beispiel: Gebäude in GK 2, Neuwert CHF 750'000, Minderwert 12 %

Zusammensetzung Berechnung CHF
Grundprämie: 750'000 x 0.21 / 1'000 157.5

Minderwertzuschlag:

750'000 x 0.10 x 0.12 / 1'000     9.0
Versicherungsprämie:   166.5
+ Eidg. Stempelabgabe: 5 % von 166.5     8.3
+ Feuerschutzabgabe: 750'000 x 0.1 / 1'000   75.0
Total   249.8

Erläuterungen zur Prämienrechnung und zum Versicherungsnachweis

Details zum versicherten Wert Ihres Gebäudes oder Ihrer Gebäude finden Sie im Versicherungsnachweis, den Sie mit jeder Prämienrechnung erhalten. Erklärungen zur Prämienrechnung und zum Versicherungsnachweis finden Sie in den

Sowohl den Versicherungsnachweis als auch die Prämienrechnung können Sie bequem im Kundenportal nachbestellen.

Zahlungspflicht

Die Prämienpflicht obliegt der im Grundbuch eingetragenen Eigentümerschaft des Gebäudes während ihrer Eigentumsdauer. Gehört ein Gebäude mehreren Personen, so haften sie solidarisch. In diesem Fall melden sie uns eine gemeinsame Vertretung (Einzelperson oder Verwaltungsgesellschaft). Erfolgt keine Meldung, bestimmen wir die Rechnungsempfängerin oder den Rechnungsempfänger.

Bei einem Eigentumswechsel erstatten wir auf Antrag die bereits im Voraus bezahlte Prämie der bisherigen Eigentümerschaft anteilsmässig zurück. Ohne einen solchen Antrag durch die bisherige oder die neue Eigentümerschaft erfolgt keine Prämienausscheidung für das laufende Jahr.

Auch bei der Bauzeitversicherung muss die im Grundbuch eingetragene Eigentümerschaft die Prämie bezahlen.

Gutschrift / Rückerstattung

Prämiengutschriften und Rückerstattungen können Sie bequem im Kundenportal erfassen.