Sprinkleranlagen
Löschanlagen verhindern die Ausbreitung des Feuers.
Sprinkleranlagen
Sprinkleranlagen sind automatische Feuerlöschanlagen, die verhindern, dass sich ein ausgebrochenes Feuer weiter verbreitet und damit zum Grossbrand entwickeln kann. Sie werden vorwiegend in Verkaufsgeschäften oder Tiefgaragen installiert.
Für freiwillig erstellte Sprinkleranlagen können Sie einen finanziellen Beitrag bei uns beantragen.

Abnahmen und Kontrollen
Neuanlagen und Generalüberholungen sowie Änderungen oder Erweiterungen bestehender Anlagen bedürfen einer Bewilligung sowie Abnahme durch uns. Weiter führen wir periodische Kontrollen der Sprinkleranlagen durch. Weitere Informationen zu den Abnahmen und Kontrollen von Sprinkleranlagen finden Sie hier:
Ihr Löschanlagenaufseher/-kontrolleur
Wir betreuen die Löschanlagen gebietsweise. Wenden Sie sich an den für Sie zuständigen Löschanlagenaufseher/-kontrolleur (klicken Sie auf Ihre Gemeinde).
Wartung und Unterhaltsarbeiten
Müssen einzelne Gruppen/Alarmventile oder die ganze Anlage länger als 23 h ausser Betrieb genommen werden, müssen Sie dies der zuständigen Ortsfeuerwehr und uns mittels Formular melden. Beachten Sie, dass Sie die fehlende Detektion und Löschung in der Regel gleichwertig kompensieren müssen (permanente Brandwache).
Unbefristete Ausserbetriebsetzung einer Sprinkleranlage
Möchten Sie eine bestehende Sprinkleranlage unbefristet ausser Betrieb nehmen, dann müssen Sie uns ein entsprechendes Gesuch einreichen. Nach erhaltener Bewilligung können Sie Verträge mit KNZ, Sprinklerfirma, TUS und ständig besetzter Stelle (Certas, Swissalertis etc.) kündigen.