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Sprinkleranlagen

Abnahmen und Kontrollen

Neuanlagen und Generalüberholungen sowie Änderungen oder Erweiterungen bestehender Anlagen bedürfen einer Abnahme durch eine akkreditierte Sprinkler-Inspektionsstelle. Die akkreditierte Sprinkler-Inspektionsstelle für die Abnahme muss durch den Bauherrn/Eigentümer beauftragt und entschädigt werden. Die akkreditierte Sprinkler-Inspektionsstelle stellt uns die Unterlagen der mängelfreien Anlage zur Kenntnisnahme zu.

Periodische Kontrollen von Pflichtanlagen werden durch uns im Rahmen der Betriebskontrolle durchgeführt.

Projektprüfung und Kontakt bei Fachfragen

Unterlagen zur Freigabe von Projekteingaben sind uns digital an brandschutz@gvsg.ch und in Papierform einzureichen.

Fachfragen zu einem in Planung befindlichen Projekt, sind direkt unserer externen Inspektionsstelle, dem Swiss Safety Center AG, per Mail inspektion_sg@safetycenter.ch einzureichen. Telefonisch können Sie mit unserer Kontrollstelle unter +41 44 877 61 90 in Kontakt treten.

Wartung und Unterhaltsarbeiten

Müssen einzelne Gruppen/Alarmventile oder die ganze Anlage länger als 23 h ausser Betrieb genommen werden, müssen Sie dies der zuständigen Ortsfeuerwehr und uns mittels Formular melden. Beachten Sie, dass Sie die fehlende Detektion und Löschung in der Regel gleichwertig kompensieren müssen (permanente Brandwache).

Unbefristete Ausserbetriebsetzung einer Sprinkleranlage

Möchten Sie eine bestehende Sprinkleranlage unbefristet ausser Betrieb nehmen, dann müssen Sie uns ein entsprechendes Gesuch einreichen. Nach erhaltener Bewilligung können Sie Verträge mit KNZ, Sprinklerfirma, TUS und ständig besetzter Stelle (Certas, Swissalertis etc.) kündigen.