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Sprinkleranlagen

Abnahmen und Kontrollen

Neuanlagen und Generalüberholungen sowie Änderungen oder Erweiterungen bestehender Anlagen bedürfen einer Bewilligung sowie Abnahme durch uns. Weiter führen wir periodische Kontrollen der Sprinkleranlagen durch. Weitere Informationen zu den Abnahmen und Kontrollen von Sprinkleranlagen finden Sie hier:

Ihr Löschanlagenaufseher/-kontrolleur

Wir betreuen die Löschanlagen gebietsweise. Wenden Sie sich an den für Sie zuständigen Löschanlagenaufseher/-kontrolleur (klicken Sie auf Ihre Gemeinde).

Wartung und Unterhaltsarbeiten

Müssen einzelne Gruppen/Alarmventile oder die ganze Anlage länger als 23 h ausser Betrieb genommen werden, müssen Sie dies der zuständigen Ortsfeuerwehr und uns mittels Formular melden. Beachten Sie, dass Sie die fehlende Detektion und Löschung in der Regel gleichwertig kompensieren müssen (permanente Brandwache).

Unbefristete Ausserbetriebsetzung einer Sprinkleranlage

Möchten Sie eine bestehende Sprinkleranlage unbefristet ausser Betrieb nehmen, dann müssen Sie uns ein entsprechendes Gesuch einreichen. Nach erhaltener Bewilligung können Sie Verträge mit KNZ, Sprinklerfirma, TUS und ständig besetzter Stelle (Certas, Swissalertis etc.) kündigen.