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Schadenabwicklung

6. Kosten-beteiligung an Schutz-massnahme

Bei Schäden infolge von Elementarereignissen empfehlen wir zu prüfen, ob mit geeigneten baulichen Massnahmen künftige Schäden verhindert werden können. An die Kosten solcher Massnahmen leisten wir unter bestimmten Voraussetz-ungen finanzielle Beiträge. Beitragsgesuche sind in der Regel vor Baubeginn bei der Abteilung Prävention Naturgefahren einzureichen.

Eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte zur Abwicklung Ihres Schadenfalls finden Sie auf dem