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Versicherungsumfang

Neuwertversicherung

Die versicherten Gebäude sind in der Regel zum Neuwert versichert. Dank dieser Neuwertversicherung ist in einem Schadenfall der Kostenaufwand gedeckt, der für die Wiederherstellung eines gleichen Gebäudes erforderlich wäre. In wenigen Fällen sind Gebäude lediglich zum Zeitwert versichert. Dies ist dann der Fall, wenn der Minderwert – also die Altersentwertung eines Gebäudes – mehr als 50 % beträgt.

Im Auftrag des Kantonalen Steueramts legt die GVSG auch die Steuerwerte der Grundstücke fest.