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Versorgung

Musterreglement für Gemeinden

Seit dem 1. Januar 2010 müssen Wasserreglemente und Gebührentarife von örtlichen Korporationen nicht mehr durch uns genehmigt werden. Wir stellen aber interessierten Gemeinden und Korporationen weiterhin ein aktuelles Musterreglement zur Verfügung. Es ist in den drei Versionen für politische Gemeinden, Ortsgemeinden und Korporationen erhältlich.

Wenn Sie ein Musterreglement wünschen, kontaktieren Sie uns gerne.

Wasserversorgung in Notlagen

Der Bundesrat hat per 1. Januar 1992 die Verordnung über die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in Notlagen (VTN) in Kraft gesetzt. Diese sieht vor, dass die Kantone und die Träger der Wasserversorgungen Massnahmen ergreifen, damit

  • die normale Versorgung mit Trinkwasser so lange wie möglich aufrecht erhalten bleibt,
  • auftretende Störungen rasch behoben werden und
  • das zum Überleben notwendige Trinkwasser jederzeit vorhanden ist.

Wir konnten die Massnahmenpläne sämtlicher Wasserversorgungen genehmigen.

Wasserversorgungsatlas

Ursprünglich hatte der Bund die Schaffung des Wasserversorgungsatlasses im Zusammenhang mit der Sicherstellung der VTN initiiert. Mittlerweile werden die Kartenblätter 1:25'000 durch uns digital in einem geografischen Informationssystem (GIS) gepflegt und nachgeführt.

Die Informationen sind vertraulich und stehen nur einem kleinen Teil der kantonalen Verwaltung zur Verfügung.