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Blitzschutz

Wartung und Unterhalt einer Blitzschutzanlage

  1. Als Eigentümer/in sind Sie dafür verantwortlich, dass die Blitzschutzanlage instand gehalten sowie gewartet wird und jederzeit betriebsbereit ist.
     
  2. Unsere Gemeindekontrolleure (klicken Sie auf Ihre Gemeinde) führen bei allen Blitzschutzanlagen alle zehn Jahre eine kostenlose Blitzschutzkontrolle durch.
     
  3. Als Eigentümer/in melden Sie uns jeden Blitzschlag, der das versicherte Gebäude getroffen hat. Die Meldepflicht besteht auch dann, wenn der Blitzschlag keinen Schaden verursacht hat. Nach einem Blitzschlag überprüft der bei uns für Ihre Gemeinde zuständige Regionalaufseher die Anlage kostenfrei.
     
  4. Wer Bauten oder Anlagen, die mit Blitzschutzanlagen versehen sind, ändert oder erweitert, muss diese den neuen Verhältnissen anpassen sowie die Anlagendokumentation nachführen.

Periodische Blitzschutzkontrolle

Haben Sie eine Vorinformation zur periodischen Blitzschutzkontrolle erhalten und möchten die Kontaktperson mitteilen? 

Hier gelangen Sie zum Kundenportal.

Abschluss der Kontrolle - Bestätigung der Mängelbehebung

Die erfolgte Mängelbehebung kann direkt im Portal bestätigt werden. Bitte verwenden Sie dazu den Login der Vorinformation oder den Link auf dem Mängelbericht.