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Wie komme ich zu einer Blitzschutzanlage?

Sie planen einen Neubau und möchten sich freiwillig mit einer Blitzschutzanlage schützen? Wenden Sie sich an Ihren Architekten oder an eine Spenglerfirma, welche Blitzschutzsysteme erstellt und verlangen Sie eine Offerte. Dasselbe gilt bei einer Nachrüstung an einem bestehenden Gebäude.

Die Kosten für eine Blitzschutzanlage (äusserer Blitzschutz) betragen für ein neues Einfamilienhaus ca. CHF 4'000 und für ein bestehendes Einfamilienhaus (Nachrüstung) ca. CHF 10'000. Für freiwillig erstellte Anlagen können Sie zudem einen finanziellen Beitrag bei uns beantragen.

Wartung und Unterhalt einer Blitzschutzanlage

  1. Als Eigentümer/in sind Sie dafür verantwortlich, dass die Blitzschutzanlage instand gehalten sowie gewartet wird und jederzeit betriebsbereit ist.
     
  2. Unsere Gemeindekontrolleure (klicken Sie auf Ihre Gemeinde) führen bei allen Blitzschutzanlagen alle zehn Jahre eine kostenlose Blitzschutzkontrolle durch.
     
  3. Als Eigentümer/in melden Sie uns jeden Blitzschlag, der das versicherte Gebäude getroffen hat. Die Meldepflicht besteht auch dann, wenn der Blitzschlag keinen Schaden verursacht hat. Nach einem Blitzschlag überprüft der bei uns für Ihre Gemeinde zuständige Regionalaufseher die Anlage kostenfrei.
     
  4. Wer Bauten oder Anlagen, die mit Blitzschutzanlagen versehen sind, ändert oder erweitert, muss diese den neuen Verhältnissen anpassen sowie die Anlagendokumentation nachführen.